Teilnahmeschluss

Der Begriff Teilnahmeschluss wird vor allem bei Gewinnspielen, Rätseln und Wettbewerben verwendet.

Unter einem Teilnahmeschluss bei Gewinnspielen, Rätseln und Wettbewerben versteht man den Zeitpunkt, bis zu dem ein Mitspieler am Gewinnspiel oder Wettbewerb teilnehmen kann.

Nimmt ein Teilnehmer nach dem Teilnahmeschluss am Gewinnspiel oder der Auslosung teil, so ist die Teilnahme nicht mehr gültig. Bei Internetgewinnspielen werden die Teilnahmeformulare häufig zum Teilnahmeschluss deaktiviert. Bei Postkartengewinnspielen, Preisausschreiben oder bei Wettbewerben ist häufig der Poststempel das Prüfkriterium.

Der Begriff Teilnahmeschluss ist gesetzlich nicht geregelt. Es liegt im Ermessen des Gewinnspiel-Anbieters, wie er diesen Begriff für sein Gewinnspiel definiert. Bei Postkartengewinnspielen kann ein Prüfkriterium für die Einhaltung des Teilnahmeschluss zum Beispiel der Poststempel sein, allerdings gibt es auch Gewinnspiel-Anbieter, die keine Teilnahmekarten mehr annehmen, die nach dem Teilnahmeschluss eintreffen (auch wenn der Poststempel dem Teilnahmeschluss entspricht). Am Besten, sie informieren sich vorab, welche Regelung der Gewinnspiel-Anbieter für die Überprüfung des Teilnahmeschluss nutzt. Der Teilnahmeschluss und die entsprechenden Prüfkriterien (zur Einhaltung des Teilnahmeschluss) werden vom Gewinnspiel-Anbieter i.d.R allerdings in den Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels, Wettbewerbs oder Preisausschreibens bekannt geben.

Synonym zu dem Begriff Teilnahmeschluss bei Gewinnspielen, Rätsel oder Wettbewerb verwendet man häufig auch den Begriff Einsendeschluss. In Gewinnspiel-Commuinities werden häufig auch die Kürzel ES oder ESS (für EinSendeSchluss) verwendet.