Einsendeschluss

Der Begriff Einsendeschluss wird vor allem bei Gewinnspielen verwendet. Der Einsendeschluss bei Gewinnspielen kennzeichnet den Zeitpunkt, bis zu dem eine Teilnahme an einem Gewinnspiel stattgefunden haben muss, ansonsten verfällt die Teilnahmechance.

Teilnahmen, die nach dem Einsendeschluss eingehen sind nicht mehr gültig und nehmen nicht an dem Gewinnspiel teil. Bei Postkartengewinnspielen werden die Teilnahmekärtchen aussortiert, die nach dem Einsendeschluss eingehen.

Gibt es einen Einsendeschluss, so ist dieser vom Betreiber des Gewinnspiels in den Teilnahmebedingungen bekannt zu geben und dem Gewinnspieler mitzuteilen. Auch über die Prüfkriterien (zum Beispiel das Datum auf dem Poststempel der Teilnahmekarte) wird in der Regel in den Teilnahmebedingungen aufgeklärt.

Der Begriff Einsendeschluss ist kein rechtlich geregelter Begriff. Es gibt keine gesetzliche Formulierung darüber, wie der Begriff Einsendeschluss zu verstehen ist. Jeder Gewinnspiel-Anbieter kann den Einsendeschluss frei definieren. Als Prüfkriterium dient bei Postkartengewinnspielen zum Beispiel häufig der Poststempel, genauso kann der Anbieter allerdings auch alle Teilnahmekarten aussortieren, die nicht bis zum angegebenen Einsendeschluss eingetroffen sind (sofern er dies nicht anders in den Teilnahmebedingungen erklärt hat). Ein fairer Gewinnspiel-Anbieter wird in seinen Teilnahmebedingung ausführen, wie der Einsendeschluss zu interpretieren ist.

Auch bei Internetgewinnspielen gibt es zumeist einen Stichtag für die letztmögliche Teilnahme. Der Anbieter eines Gewinnspiels hat es hierbei oft relativ leicht, den Einsendeschluss durchzusetzen, denn er schließt einfach die Teilnahmeformulare oder verweigert die Annahme der abgesendeten Daten.

Häufig verwendete Abkürzungen für den Begriff Einsendeschluss sind ES oder ESS. Diese Kürzel werden häufig von den Mitgliedern von Internet- und Gewinnspielcommunities verwendet. Anstelle vom Einsendeschluss, spricht man häufig auch vom Teilnahmeschluss.