Der Begriff Teilnahmebedingungen beschreibt die Bedingungen, die ein Anbieter von Gewinnspielen für sein Gewinnspiel definieren muß.
Die Pflicht zur Angabe von Teilnahmebedingungen ist per Gesetz definiert und ergibt sich aus Paragraph 4 (Nummer 5) des UWG. Nach diesem Paragraphen des UWG ist der Anbieter eines Gewinnspiels oder Preisausschreibens mit Werbecharakter dazu verpflichtet, seine Nutzer über die Teilnahmebedingungen aufzuklären.
Auch (zweifelsfreie) Beschreibungen zu den verlosten Gewinnen müssen vorhanden sein.
In den Teilnahmebedingungen werden rechtliche Informationen zum Gewinnspiel abgesichert. Häufig werden so zum Beispiel in den Teilnahmebedingungen der Teilnehmerkreis, Haftungsfragen, Informationen zur Datenverwendung und ähnliches definiert.
Quelle: §4, UWG