Der Begriff UWG bezeichnet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Das UWG dient dem Schutze der Mitbewerber, der Verbraucher und Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbeweb. Ziel des UWG soll es sein, das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschtem Wettbewerb zu gewährleisten.
Das UWG bekommt vor allem durch seinen Paragraphen 4 Bedeutung im Zusammenhang mit Gewinnspielen. Im Paragraphen 4 Nr. 5 des UWG wird definiert, dass bei Gewinnspielen und Preisausschreiben mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen klar geregelt sein müssen, da es sich ansonsten um einen Fall von unerlaubten Wettbewerb handelt.
Quelle: §4, UWG