Der Deutsche Lotto- und Toto-Block (DLTB) hat im Regelwerk des Lottospiels unter anderem festgelegt, dass ein Lotto-Jackpot nach 12 gewinnlosen Ziehungen, in der darauf folgenden 13. Ziehung zur Ausschüttung gebracht werden muss (daher der Begriff Zwangsausschüttung). Sollte zur Zwangsausschüttung kein Gewinner in der ersten Gewinnklasse ermittelt werden, wird die gesamte Jackpotsumme auf die nächstniedrigere Gewinnklasse übertragen.
Für Lottospieler ist eine Zwangsausschüttung besonders lukrativ, da die Chance auf 6 Richtige ohne Superzahl (2. Gewinnklasse) weitaus höher ist als alle Zahlen korrekt zu tippen (alle Gewinnchancen finden Sie hier). Wenn auch in der 2. Gewinnklasse kein Gewinner ermittelt wird, geht das Preisgeld sogar in die 3. Gewinnklasse über (und so weiter). Dies ist jedoch äußerst unwahrscheinlich, da auch die Teilnehmerzahl zu einer Zwangsausschüttung sehr stark in die Höhe schnellt.
Zwangsausschüttung vs. Jackpotbegrenzung
Eine alternative Regelung, die Lottogewinne nicht grenzenlos ansteigen zu lassen, findet sich bei der Mehrländer-Lotterie EuroJackpot. Anstelle einer zeitlichen Begrenzung wird die maximale Gewinnsumme hier durch eine Jackpotbegrenzung (90 Millionen Euro) gekappt. Sämtliche Ausschüttungs-Beträge, die über diese Summe hinaus gehen, kommen der nächstniedrigeren Gewinnklasse mit mindestens einem Gewinner zugute.