Bei einigen Preisausschreiben ist die Angabe der Telefonnummer Pflicht, bei anderen Gewinnspielen muss Sie nicht explizit angegeben werden. Bei den meisten Gewinnspielen und Preisausschreiben wird aber nach einer Telefonnummer gefragt und es wird nicht explizit erwähnt ob es sich um ein Pflichtfeld handelt oder nicht. Wer sich vor lästigen Gewinnspiel-Werbeanrufen bei Preisausschreiben schützen will, der sollte einige Sachen berücksichtigen.
Zum Einen sollte stets darauf geachtet werden, nur die Daten bei Preisausschreiben einzugeben, die dringend erforderlich sind. Dies gilt natürlich nicht nur bei Postkarten-Gewinnspielen, sondern auch bei Gewinnspielen im Internet. Wenn es eine Kennzeichnung über die „mindestens erforderlichen Daten“ gibt, dann sollte man auch nur genau diese Daten angeben. In den Fällen, wo man nicht genau sagen kann ob eine Telefonnummer nun angegeben werden muss (was übrigens aus datenschutzrechtlicher Sicht durchaus kritisch zu sehen ist) oder ob es auch ohne geht, bleibt letztendlich nur die Möglichkeit davon auszugehen, dass es sich um ein Pflichtfeld handelt.
In diesem Fall kann die Angabe einer Handynummer eine sinnvolle Alternative sein. Die Callcenter (von denen wir dann nach der Teilnahme am Preisausschreiben immer wieder lästige Cold-Calls bekommen), telefonieren oft mit einer Flatrate. Gespräche zu Festnetznummern sind meistens im Preis der Flatrates von Callcentern enthalten, die Verbindungsentgelte für Telefonate zu Sonderrufnummern oder zu Handynummern unterdessen manchmal nicht (und dementsprechend werden solche Rufnummern dann von Callcentern weniger mit Gewinnspiel-Werbeanrufen belästigt).
Gute Gewinnspieler, die wirklich an vielen Preisausschreiben teilnehmen, geben also stets die (für die Callcenter) teurere Handynummer an und ziehen diese der eigenen Festnetznummer vor. Manche Gewinnspieler gehen sogar soweit, dass sie sich für Preisausschreiben ein extra Handy oder eine Sonderrufnummer zulegen. Ein einfaches und günstiges Handy, dass man im Discounter für 30 Euro kauft reicht ja vollkommen aus. Es muss sich ja gar nicht um ein Handy handeln, dass dem aktuellen „Stand der Technik“ entspricht und es muss auch kein üppiger Vertrag mit monatlichen Gebühren dahinter stehen: Die Prepaid-Variante reicht für Gewinnspiele und Preisausschreiben alle mal!
Zudem muss das Gerät nicht an sein – Callcenter sprechen oft nicht auf die Mailbox, die Veranstalter von Gewinnspielen und Preisausschreiben hingegen schon (wenn es darum geht eine Gewinnbenachrichtigung durchzugeben). Wer alle 1-2 Tage mal die Mailbox abhört, der kann sicher gehen, dass er keine Gewinnbenachrichtigung verpasst und das er sich nicht mit quälenden Cold-Calls herumärgern muss.
Zusätzlich sollte (sofern die Möglichkeit besteht) immer der Datenweitergabe und der Datennutzung für andere Zwecke außer dem Gewinnspiel widersprechen. Zusätzlich bleibt natürlich die Option, unser Musterschreiben für den Widerruf der Datennutzung zu verwenden um sich endlich Ruhe vor lästigen Gewinnspiel-Werbeanrufen auf der Handynummer zu verschaffen.