Wer lästige Werbezusendungen unterbinden will, der bezieht sich in seinem Widerruf zur Datennutzung auf den §28, Absatz 4 des Bundesdatenschutzgesetzes. Zusätzlich kann man den Werbenden (gemäß §34 BDSG) auch dazu auffordern folgende Auskünfte zu erteilen:
- Welche Daten sind gespeichert?
- Woher hat man meine Daten?
- An welche Empfänger (oder Empfängerkategorien) werden die Daten weitergegeben?
- Welchem Zweck dient die Speicherung der Daten?
In meinen Schreiben setze ich stets eine Frist und verleihe meinen Forderungen somit Nachdruck, bzw. schaffe klare Bedingungen. Hier einmal ein kleines Musterschreiben, dass ich stets verwende und das man per Email, Fax oder Briefpost an den Werbenden richten kann steht hier zum Download bereit.
An dieser Stelle muss noch einmal klar hervorgehoben werden, dass es sich bei diesem Musterschreiben zum Widerruf der Datennutzung um eine Hilfestellung handelt. Ich übernehme keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Wirksamkeit dieses Schreibens. Dieser Tipp stellt im Übrigen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, sondern skizziert lediglich mein Vorgehen.