Barauszahlung an der Lotto-Annahmestelle
Jede Lotto-Annahmestelle (im zuständigen Bundesland) ist verpflichtet einen Lottogewinn in bar auszuzahlen. Hierbei gelten die folgenden Grenzen:
Bundesland | Barauszahlung bis |
Baden-Württemberg | 1.000 Euro |
Bayern | 2.500 Euro |
Berlin | 500 Euro |
Brandenburg | 500 Euro |
Bremen | 1.000 Euro |
Hamburg | 1.000 Euro |
Hessen | 5.000 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 500 Euro |
Niedersachsen | 500 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 500 Euro |
Rheinland-Pfalz | 1.000 Euro |
Saarland | 500 Euro |
Sachsen | 1.000 Euro |
Sachsen-Anhalt | 1.000 Euro |
Schleswig-Holstein | 1.000 Euro |
Thüringen | 1.000 Euro |
Auszahlung bei höheren Gewinnsummen
Hohe Gewinne oberhalb der Barauszahlungsgrenze werden auch als Zentralgewinne bezeichnet. Zur Auszahlung ist das Ausfüllen eines Zentralgewinnformulars erforderlich. Dieses Formular ist in jeder Lotto-Annahmestelle erhältlich und kann vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden.
Zentralgewinne werden ausschließlich per Banküberweisung oder Verrechnungsscheck ausgezahlt. Besonders hohe Gewinne über 100.000 Euro können frühestens eine Woche nach der Ziehung ausgezahlt werden. Auf Wunsch steht einem in diesem Fall ein persönlicher Gewinnbetreuer der Lottogesellschaft zur Verfügung.
Fristen zur Gewinnabholung
Achtung: Nach dem Ziehungsdatum hat man 13 Wochen lang Zeit, seinen Gewinnanspruch bei der Lottogesellschaft geltend zu machen. Dies geschieht in der Regel persönlich an der Lotto-Annahmestelle, kann aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen. Nach Ablauf der Frist ist der Gewinn unwiederbringlich verloren.
Jedes Jahr verbleiben Lottogewinne in zweistelliger Millionenhöhe bei den Lottogesellschaften, da diese nicht rechtzeitig abgeholt werden. Die Gewinnsumme fließt dabei in einen Topf für Sonderauslosungen von Sach- und Geldpreisen.
Auszahlung bei Online-Lottoanbietern
Wer seinen Lottotipp online abgibt kann sich entspannt zurücklehnen. Die Gewinnsumme wird hierbei automatisch auf das eigene Spielerkonto bzw. Bankkonto überwiesen und man erhält eine Gewinnbenachrichtigung via E-Mail und/oder SMS. Ein Verfall des Gewinnanspruchs ist somit ausgeschlossen. Eine Übersicht staatlich lizenzierter Lottoanbieter finden Sie in unserem großen Anbietervergleich.