Teilnahmebedingungen Gewinnspiele
Vorsicht bei Gewinnspielen ohne Teilnahmebedingungen
Gewinnspiele existieren nicht, um dem Teilnehmer etwas gutes zu tun. Sie sind in erster Linie ein Werkzeug, um die Interessen des Gewinnspielanbieters durchzusetzen. Meistens ist die Teilnahme daher an Bedingungen geknüpft, die sogenannten Teilnahmebedingungen. Aus Paragraph 4 Nummer 5 des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geht hervor, dass Gewinnspiele und Preisauschreiben mit Werbecharakter mit entsprechenden Teilnahmebedingungen verknüpft sein müssen. Der Anbieter eines Gewinnspiels ist also dazu verpflichtet, zu seinen Gewinnspielen entsprechende Teilnahmebedingungen zu verfassen, die den Nutzer darüber unterrichten zu welchen Bedingungen er am Gewinnspiel teilnimmt. Diese Teilnahmebedingungen von Gewinnspielen müssen dem Gewinnspieler einfach zugänglich gemacht werden, so dass er sie sofort finden kann.Gewinnspieler sollten diese Teilnahmebedingungen vor der Teilnahme auf jeden Fall lesen. Ein wichtiger Bestandteil der Teilnahmebedingungen gibt i.d.R. zum Beispiel aufschluss darüber, was mit den persönlichen Daten des Benutzer geschieht. Achten Sie darauf, dass Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Ferner gab es in der Vergangenheit auch einige Gewinnspiele, welche die Teilnehmer mit ihren Teilnahmebedingungen in eine Abo-Falle gelotzt haben. Das Lesen der Teilnahmebedingungen sollte also für jeden Gewinnspieler pflicht sein, bevor er bei einem Gewinnspiel mitmacht.
Neben den Teilnahmebedingungen muß auch unmißverständlich definiert werden, welche Gewinne in einem Gewinnspiel ausgelost werden. Gewinnspiele ohne Teilnahmebedingungen oder Gewinnspiele, die zweifelhafte Teilnahmebedingungen oder Gewinnversprechen stellen, sollte der Gewinnspieler lieber links liegen lassen.
Gewinnspiel-Gewinner.de rät: Hände weg von Gewinnspielen, bei denen Preise nicht eindeutig definiert sind oder bei denen sich nicht sofort die Teilnahmebedingungen finden und lesen lassen!
Quelle: § 4, UWG
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