Einkommensteuererklärung für Gewinnspieler?
Sind Gewinne beim Lotto zu versteuern?
Bis zum 31. Mai haben die Deutschen jedes Jahr Zeit, ihre Einkommensteuererklärung fertig zu machen. Da stellt sich die Frage: Was ist eigentlich mit Gewinnen beim Lotto oder mit Gewinnen von Gewinnspielen? Sind diese steuerfrei oder müssen Sie bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden?Die Gute Nachricht vorweg: Die Gewinne beim Lotto, aus anderen Lotterien oder aus Gewinnspielen sind grundsätzlich erst einmal steuerfrei. Wer beim Lotto einen Gewinn erzielt, der braucht diesen nicht bei der Einkommensteuererklärung mit angeben ... Nur die Kapitaleinkünfte, die man aus einem angelegten Gewinn erzielt müssen im nächsten Jahr bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt und angegeben werden, sofern die Kapitaleinkünfte den sog. Sparerfreibetrag von 801 Euro (bei Verheirateten sind es 1602 Euro) übersteigen.
Ein kleines Beispiel verdeutlicht das: Ein Lottospieler gewinnt mit seinem Tippschein genau 100.000 Euro beim Lotto am Mittwoch und legt diesen Gewinn für ein Jahr auf seinem Festgeldkonto mit satten 4% Zinsen an. Für den Lottogewinn muss der Spieler keine Steuern zahlen, denn diese hat er bereits mit dem Kauf seines Loses beglichen. Die erwirtschafteten Geldgewinne (i.H.v. 4000 Euro) sind allerdings steuerpflichtig. Sie übersteigen den Freibetrag von 801 Euro. Hat der Spieler keinen Freistellungsauftrag bei seiner Bank hinterlegt, werden auf die vollen 4000 Euro Steuern fällig, die die Bank direkt mit den erzielten Zinseinkünften verrechnet und an den Staat abführt. In diesem Fall kann der Lottospieler eine Einkommensteuererklärung anfertigen um sich die überzahlten Steuern (für den Freibetrag i.H.v. 801 Euro) zurück zu holen.
Eine tolle Hilfestellung für alle, die ihre Einkommensteuererklärung in diesem Jahr zum ersten Mal machen gibt es übrigens von konz-steuertipps.de: Die Checkliste zur Einkommensteuererklärung. Ich bin auf die Checkliste gestoßen, weil ich seit Jahren die Steuersoftware von KONZ einsetze um meine eigene Einkommensteuererklärung anzufertigen und bis jetzt nie Probleme mit dem Produkt hatte.
Etwas eingeschränkt ist die obenstehende Regelung bei Steuern zu Geldgewinnen allerdings bei Gewinnen aus Spielshows oder anderen Wettbeweben, bei denen eine Leistung erbracht werden muss um zu gewinnen. Hier gab es durchaus bereits Urteile, in denen die Richter entschieden haben, dass der Gewinn die Entlohnung für eine getätigte Arbeitsleistung darstellt und daher zu versteuern ist. Sollte es Zweifel darüber geben, ob ein Geldgewinn zu versteuern ist oder nicht, sollte man vorsichtshalber bei einem Steuerberater nachfragen.
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