Gewinnspiel-News vom: 04.12.2009, Autor: JaSta

Glücksspielgewinne bei Hartz-IV anrechenbarGeklagt hatte ein Arbeitssuchender, der beim Lotto einen Gewinn von 500 Euro erzielt hat. Das zuständige Jobcenter hat (als es von dem Lottogewinn erfahren hat) die Hart-IV-Leistungen des Arbeitssuchenden gekürzt. Zwei Monate lang erhielt der Hartz-IV-Empfänger jeweils 250 Euro weniger ausbezahlt und damit den Lottogewinn auf das Hartz-IV-Einkommen angerechnet.
Der Empfänger wollte sich mit dieser Entscheidung nicht zufrieden geben. Er klagte vor dem Sozialgericht mit der Begründung, dass die getätigten Einsätze (er spielt mit einem Los seit 2001 Lotto) nicht im Verhältnis zum erzielten Lottogewinn stehen. Das Sozialgerecht hat nun entschieden, dass das zuständige Jobcenter richtig gehandelt hat: Gewinne aus Glücksspiel und Lotto dürfen weiterhin auf das Harz-IV-Einkommen angerechnet werden, der erbrachte Einsatz (oder das Verhältnis vom Gewinn zum erbrachten Einsatz) spielen dabei keine Rolle.
Damit bestärkt das Sozialgericht nochmals die ohnehin geltende Ansicht, dass Einkommen (oder Gewinne) aus Glücksspiel oder Lotterie als voll anrechenbares Einkommen zu sehen sind (hierüber klärt Gewinnspiel-Gewinner.de in einem passenden Tipp auf.).
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Glücksspielgewinne bei Hartz-IV anrechenbar
Gewinne aus Lotto und Glücksspiel weiterhin anrechenbar
Gerade hat ein Sozialgericht die (auch bisher geltende) Aussage untermauert, dass Gewinne aus Glücksspiel und Lotto auf das Hartz-IV-Einkommen angerechnet werden können. Die erbrachten Einsätze zur Teilnahme am Glücksspiel oder beim Lotto bleiben dabei unberücksichtigt.
Glücksspielgewinne bei Hartz-IV anrechenbar
Der Empfänger wollte sich mit dieser Entscheidung nicht zufrieden geben. Er klagte vor dem Sozialgericht mit der Begründung, dass die getätigten Einsätze (er spielt mit einem Los seit 2001 Lotto) nicht im Verhältnis zum erzielten Lottogewinn stehen. Das Sozialgerecht hat nun entschieden, dass das zuständige Jobcenter richtig gehandelt hat: Gewinne aus Glücksspiel und Lotto dürfen weiterhin auf das Harz-IV-Einkommen angerechnet werden, der erbrachte Einsatz (oder das Verhältnis vom Gewinn zum erbrachten Einsatz) spielen dabei keine Rolle.
Damit bestärkt das Sozialgericht nochmals die ohnehin geltende Ansicht, dass Einkommen (oder Gewinne) aus Glücksspiel oder Lotterie als voll anrechenbares Einkommen zu sehen sind (hierüber klärt Gewinnspiel-Gewinner.de in einem passenden Tipp auf.).
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